AKTUELLE ÄNDERUNGEN

Die Bayerische Staatsregierung hat sich in Abstimmung mit mehreren anderen Bundesländern dazu entschieden, die bisherigen verpflichtenden Schutzmaßnahmen weiter zu reduzieren und die Isolationspflicht für Covid-19-Infizierte ab Mittwoch, 16.11.2022 aufzuheben.

Fortan gelten folgende wesentlichen Aspekte:

Aufhebung der Isolationspflicht für Covid-19-Infizierte

  • gilt ab 16.11.2022
  • keine Isolationspflicht mehr für (per PCR- oder per zertifiziertem Antigen-Schnelltest) positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen
  • aber: keine Verpflichtung für positiv getestete Schüler/-innen (ob mit oder ohne Symptome) zum Schulbesuch; betreffende Schüler/-innen gelten als verhindert im Sinne des § 20 Abs. 1 BaySchO
  • für Lehrkräfte und sonstige an der Schule tätigen Personen: keine Verpflichtung bei einem positiven Testergebnis zum Dienst an der Schule zu erscheinen
  • Schulbesuch bzw. Präsenzdienst an der Schule: nicht ausgeschlossen; in diesem Fall muss mindestens eine medizinische Gesichtsmaske getragen werden
  • Grundsatz: Wer krank ist, bleibt zuhause.

APPELL

Liebe Schülerinnen und Schüler,

um einen möglichst sicheren Unterrichtsbetrieb dauerhaft gewährleisten zu können, bitte wir euch um die konsequente Einhaltung des unten verlinkten Informationsschreibens „Überblick über Hygieneempfehlungen an Schulen“!

Des Weiteren möchten wir Euch anhalten, vom Angebot des Erhalts von Corona-Schnelltests zur freiwilligen Anwendung zu Hause Gebrauch zu machen. Im Verdachtsfall könnt Ihr vor Betreten der Schule ein Test durchführen und somit die Verbreitung des Virus verhindern. Sprecht mit Euren Klassenleitern!

Es liegt in eurer Verantwortung!

ZUSAMMEN GEGEN CORONA

Vielen Dank!