Beratungslehrerin

Grundsätze der Beratung:

Die Schulberatung ist für die Ratsuchenden freiwillig, vertraulich und kostenfrei. Der oder die Ratsuchende kann selbst bestimmen, welche schulische Beratungslehrkraft er in Anspruch nehmen will, ob er eine begonnene Beratung fortsetzt oder abbricht.

Die Beratungslehrkraft ist zur Verschwiegenheit über die ihr aus der Beratungstätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet.

Die Aufgaben der Schulberatung betreffen folgende vier Bereiche:

Schullaufbahnberatung

Vor allem Schüler, aber auch Erziehungsberechtigte werden in Fragen rund um die Schullaufbahnwahl beraten. Schwerpunkte dieser Gespräche sind Fragen der Weiterbildungsmöglichkeiten nach der Ausbildung sowie Alternativen bei einem Abbruch der Ausbildung.

Pädagogisch-psychologische Beratung

Notwendige pädagogisch-psychologische Maßnahmen werden in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der Klasse und den Kollegen der Schulpsychologie und der Schulsozialarbeit eingeleitet, so z. B. niedrigschwellige Angebote bei Prüfungsangst, Mobbing oder Lern- und Leistungsschwierigkeiten sowie Gespräche bei Problemen in Schule und Betrieb.

Beratung von Schule und Lehrkräften

Die Beratungslehrkraft unterstützt die Schulleitung und das Kollegium, vor allem in den Klassen, in denen die Schüler besonderer Beratung und Information bedürfen, z. B. bei Fragen zu Weiter- und Fortbildungen, der Berufsoberschule, Meister- und Technikerschulen, externen Schulabschlüssen etc.

Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten

Die Beratungslehrkraft pflegt ein Netzwerk mit verschiedenen Partnern und Experten, um den Ratsuchenden eine schnelle und individuelle Unterstützung anbieten zu können.

Grundsätzlich gilt:

Je früher Ihr Beratungslehrer von Ihren Schwierigkeiten erfährt, desto leichter kann er helfen.

Weiterführende Informationen

Zimmer: E002
Sprechstunde: Montag bis Freitag nach Vereinbarung

Kontaktaufnahme über Klassenleitung, E-Mail oder das Sekretariat

Telefon: 08861 2465-759

Ulla Wieser
Beratungslehrerin