Englisch-Zertifikat
Unsere Auszubildenden (vornehmlich diejenigen, die im Sommer 2024 oder im Winter 2024/2025 die Berufsabschlussprüfung ablegen) können freiwillig ein Zertifikat erwerben, das die beruflich erforderlichen Englisch-Kenntnisse im jeweiligen Fachbereich bescheinigt.
Der Erwerb des Englisch-Zertifikates ist vor allem auch deshalb von Vorteil, weil bei Bewerbungen nicht nur allgemeine, sondern immer häufiger auch berufsbezogene Englisch-Kenntnisse verlangt werden. Außerdem wird eine erfolgreich abgelegte Zertifikatsprüfung Niveau B1 als Ersatz zum Nachweis der für den mittleren Schulabschluss notwendigen Englischkenntnisse anerkannt.
Für die Zertifikatsprüfung wird gemäß der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 25.02.2009 zur Deckung der Prüfervergütung und der dem Staat entstehenden Sachkosten von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei der Anmeldung zur Prüfung ein Prüfungsentgelt von 30,00 € erhoben. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Auszubildenden von dieser Gebühr befreit werden (z. B. Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld). Eventuell kann der Ausbildungsbetrieb einen Zuschuss gewähren.
Der Anmeldeschluss für Elektroberufe ist am 19.04.2024 und für die restlichen Prüfungen am 03.05.2024.
Die Prüfungen bestehen aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die Auszubildenden müssen beide Teile bestehen, um das Zertifikat zu erhalten. Das heißt: In beiden Prüfungsteilen müssen mindestens 50 Prozent der Punkte erreicht werden. Die Punkte werden für Hörverstehen, Leseverständnis und Textproduktion vergeben und detailliert aufgeführt, so dass das Leistungsbild noch klarer und genauer als durch eine Benotung erfasst wird.
Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung für die Auszubildenden, die an unserer Schule unterrichtet werden, wird in folgenden Fachbereichen durchgeführt und zu den hier aufgeführten Terminen angeboten (Prüfungsbeginn jeweils 9:00 Uhr):
Prüfung | Termin |
Wirtschaft und Verwaltung allgemein – Niveau A2 | Dienstag, 07. Mai 2024 |
Büro und Verwaltung – Niveau B1 | Mittwoch, 08. Mai 2024 |
Einzelhandel – Niveau A2 | Donnerstag, 16. Mai 2024 |
Handel – Niveau B1 | Dienstag, 07. Mai 2024 |
Außenhandel – Niveau B2 | Mittwoch, 08. Mai 2024 |
Industrie – Niveau B1 und B2 | Donnerstag, 16. Mai 2024 |
Finanzen und Versicherungen – Niveau B1 | Freitag, 17. Mai 2024 |
Technik und Gestaltung allgemein – Niveau A2 | Montag, 22. April 2024 |
Elektrotechnik – Niveau B1 | Mittwoch, 24. April 2024 |
Mechatronik und Elektrotechnik – Niveau B2 | Donnerstag, 25. April 2024 |
Gastgewerbe – Niveau A2 und B1 | Freitag, 26. April 2024 |
Gesundheit – Niveau B1 | Freitag, 10. Mai 2024 |
Die schriftliche Prüfung dauert für die Stufe A2 75 Minuten, für die Stufe B1 90 Minuten und für die Stufe B2 120 Minuten.
Ablauf mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung ist grundsätzlich an einem Schultag abzuhalten. Die Termine werden von den Englisch-Lehrkräften festgelegt.
Die Prüflinge werden rechtzeitig vor dem Prüfungstermin informiert
Die mündliche Zertifikatsprüfung dauert für die Stufe A2 15 Minuten, für die Stufe B1 20 Minuten und für die Stufe B2 25 Minuten. Sie wird als Gruppenprüfung durchgeführt.
Für Auszubildende, die an unserer Schule unterrichtet werden, finden die schriftlichen und mündlichen Prüfungen in unserem Hause statt.
Wir hoffen, dass möglichst viele Auszubildende an der Zertifikatsprüfung teilnehmen, und bitten Sie, die obigen Termine bei Ihrer Planung zu berücksichtigen. Für Rückfragen stehen Ihnen die jeweiligen Englisch-Lehrer bzw. Klassenleiter gerne zur Verfügung.
Allgemeine Hinweise
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn im schriftlichen und mündlichen Teil der Prüfung mindestens die Hälfte der festgelegten Höchstpunktzahl erreicht wird.
- Bei Bestehen erhalten die Schüler ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme. Dieses weist die Prüfungsleistung in Punkten aus. Es werden keine Noten erteilt.
- Das Zertifikat kann nur erwerben, wer beide Teile (den schriftlichen und den mündlichen Prüfungsteil) besteht.
- Als Hilfsmittel für die schriftliche Prüfung ist ein zweisprachiges allgemeines Wörterbuch erlaubt.
Silke Kinker