Corona-Selbsttestungen für Schüler*innen nach den Osterferien

Liebe Schulfamilie,

gemäß Beschluss des Ministerrats vom 7. April dürfen nach den Osterferien nur Schüler*innen mit einem negativen Testergebnis auf das SARS-CoV-2-Virus am Präsenzunterricht teilnehmen:
Kultusministerium – Selbsttests an bayerischen Schulen

Zu diesem Zweck bieten wir an, zweimal wöchentlich in der Schule unter Aufsicht einer Lehrkraft Selbsttests durchzuführen. Um solche bei den minderjährigen Schüler*innen durchführen zu dürfen, bedarf es einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Alternativ kann ein aktueller, negativer Covid-19-Test (PCR- oder POC-Antigenschnelltest, der durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt wird; nicht älter als 48 Stunden bzw. nicht älter als 24 Stunden bei Inzidenz über 100) zur Teilnahme am Präsenzunterricht nachgewiesen werden.

Sollten Sie mit den Selbsttests einverstanden sein, unterschreiben Sie bitte die Einverständniserklärung und lassen diese dem Klassenleiter*innen Ihrer Tochter/Ihres Sohnes zukommen. Sollten Sie nicht einverstanden sein, so brauchen Sie nichts weiter zu veranlassen. Für diesen Fall darf Ihre Tochter/Ihr Sohn nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, wechselt in das Angebot des verpflichtenden Distanzunterrichts und wird darüber mit Unterrichtsmaterialien versorgt. Ein Anspruch auf bestimmte Angebote besteht nicht.

Hier finden Sie die Einverständniserklärung zum den Corona-Selbsttests, die Sie bitte bis zu 12.04.2021 ausgefüllt und unterschieben bei den jeweiligen Klassenleitern einreichen.

Einerständniserklärung-Elternbrief-Selbsttest.pdf

Bleiben Sie gesund!

die Schulleitung des Beruflichen Schulzentrums Schongau