Rahmenbedingungen
- Eintrittsvoraussetzung in die BFS für Ernährung und Versorgung: erfüllte Vollzeitschulpflicht
- Probezeit bis zum Zwischenzeugnis der 10. Jahrgangsstufe
- Bafög kann in der 10. Jahrgangsstufe beantragt werden (einkommensabhängig)
- Fahrtkosten werden in der 10. Jahrgangsstufe vom Landratsamt erstattet
- Papiergeld pro Schuljahr 33,00 Euro
- Arbeitskleidung im Fach Speisenzubereitung wird gegen Ausleihgebühr von der Schule gestellt (20,00 Euro/jährlich 10. Jgst., 10,00 Euro/jährlich 11. Jgst.)
- Materialgeld für die Fächer Speisenzubereitung, textiles Gestalten und Gestalten von Räumen (ca. 250,00 Euro/jährlich)